Bereits seit der Verabschiedung des Bundesbau- und insbesondere des Städtebauförderungsgesetztes von 1970 ist die Beteiligung von Bürgern, Stadtteilbewohnern, gesellschaftlichen Gruppen – oder allgemein die Partizipation der Öffentlichkeit – ständiger Begleiter kommunaler Planungs- und Entwicklungsprozesse.
Dennoch sind Aufgaben und Instrumente bürgernaher Orts-, Stadt- und Regionalentwicklung trotz langjähriger Erkenntnisse über deren Erforderlichkeit nicht in allen kommunalen Sach- und politischen Verantwortungsbereichen gleich bzw. gleichermaßen angekommen, obwohl sie gegenwärtig aufgrund wachsender und komplexer werdender Aufgaben in den Kommunen und Regionen eine noch höhere Bedeutung erfahren.
„Die betroffenen Bürger müssen die Gewissheit haben, dass sich die bauliche Gemeinde- oder Stadtentwicklung nicht über sie hinweg von Amts wegen vollzieht. Diese Demokratisierung des Planungsprozesses ist eine wichtige Voraussetzung, demokratisch-staatsbürgerliches Engagement dort zu ermöglichen, wo der Lebensbereich jedes Einzelnen unmittelbar berührt wird. Dazu ist es notwendig, die Bürger/innen bereits im Vorbereitungsstadium gründlich zu informieren, um ihr Urteil in die Planung der städtebaulichen Entwicklung einbeziehen zu können.“ (Begründung zum Städtebauförderungsgesetz des zuständigen Bundestagsausschusses 1970)
In diesem Sinne übernehmen wir für Sie gerne umfangreiche und komplexe Beteiligungs- und Moderationsverfahren. Wir beraten Sie kreativ und zielführend in punkto bestands-, quartiers- oder ortsspezifische Beteiligungskonzepte, wir unterstützen Sie mit Rat und Tat bei komplexen, beteiligungsintensiven oder langwierigen Projektverfahren.